Befahrener Radweg in Kopenhagen

Großzügige Radwege in Kopenhagen © ADFC / Krone

"Bündnis für moderne Mobilität": ADFC sichert Städten Unterstützung zu

Heute gründet das Bundesverkehrsministerium zusammen mit Ländern und Kommunen ein Bündnis für moderne Mobilität. Ziel ist, mehr Platz für umweltfreundliche Verkehrsmittel zu schaffen.

Dazu gehört auch der schnelle Ausbau des Radverkehrs gemäß Klimapaket der Bundesregierung. Der Fahrradclub ADFC ist mit einem Impulsvortrag vertreten. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sichert Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern volle Unterstützung bei den zu erwartenden Flächenkonflikten zu.  

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagte im Vorfeld der Veranstaltung:Ab 2020 ist erstmals richtig Geld vom Bund da, um in den Kommunen hochqualitative Radwegenetze, Fahrradbrücken und Fahrradparkhäuser zu finanzieren. Damit dieses Geld auch zügig auf die Straße kommt, müssen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jetzt mit ihren Verwaltungen in die Planung einsteigen – und spätestens ab 2021 richtig gute Radwege bauen. Wie überall auf der Welt wird es bei der Umverteilung des Straßenraums Konflikte geben. Da heißt es, Haltung und Führungsstärke zu beweisen, liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Der ADFC wird Sie mit seinen mehr als 450 Gliederungen bundesweit dabei stärken!“

Klimapaket: 900 Millionen Euro mehr für den Radverkehr
In den Papieren zum Klimapaket heißt es ausdrücklich, dass „die bei weitem noch nicht ausgeschöpften Potenziale des Radverkehrs“ gehoben werden sollen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen sollen „Radverkehrsnetze“ realisiert werden, auf denen sich „jeder Verkehrsteilnehmer“ sicher fühlt und „jeder Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar“ sein wird. Es sollen „flächendeckende Radwegenetze“ geschaffen werden, indem normale Straßen zu „Fahrradstraßen“ ausgebaut, „Fahrstreifen in geschützte Radfahrstreifen umgewandelt“, „Knotenpunkte sicher umgestaltet“ und „moderne Fahrradparkhäuser“ gebaut werden. Außerdem soll der Radverkehr nach Möglichkeit durch „grüne Wellen“ beschleunigt werden.

Für alle diese Vorhaben nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand: 1,45 Milliarden Euro stehen bis 2023 für den Radverkehr zur Verfügung, das sind 900 Millionen Euro zusätzlich in diesem Zeitraum. Das Geld steht durch die mittelfristige Finanzplanung auch nach einem Regierungswechsel zur Verfügung. Stork: Auch wenn das Klimapaket insgesamt enttäuscht, weil es weiterhin Fehlanreize für übertriebene Autonutzung setzt, markiert es für den Radverkehr doch einen vehementen Aufbruch. Nicht nur nimmt sich die Regierung vor, den Radverkehr mindestens zu Verdreifachen. Sie gesteht auch ein, dass die bisherigen, eher kosmetischen Methoden der Radverkehrsförderung zu kurz greifen. Ab 2020 soll für den Radverkehr richtig ambitioniert und qualitätvoll gebaut werden, das ist das Signal an die Städte!“     

 

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 185.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Hashtag: #MehrPlatzFürsRad


https://herne.adfc.de/pressemitteilung/buendnis-fuer-moderne-mobilitaet-adfc-sichert-staedten-unterstuetzung-zu

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich eine Radkarte mit Tourentipps in Herne?

    Die Neue Radkarte der Stadt Herne lädt mit Tourentipps zum Radeln ein :

     

    • Rund ums Wasser - Kulturkanal, Emscher und Meer
    • Ab durch die Mitte - auf den Spuren des Bergbaus
    • Es grünt so grün - Wälder, Wiesen und Parks

     

    Weitere Informationen und GPX-Tracks finden Sie hier.

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