ADFC Schirm vor Landtag in Düsseldorf © ADFC NRW / Ralf Deinl

Zur Konferenz der Verkehrsminister:innen am 22./23. März 2023 in Aachen

Pressemitteilung

Nr. 8/2023

Düsseldorf, 21.03.2023

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) will, dass sich die Verkehrsminister der Länder bei ihrem Treffen in NRW beim Bund stärker für ein Klimaschutzsofortprogramm einsetzen und darin Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs verankern. Hintergrund sind die gerade vom Umweltbundesamt veröffentlichten Zahlen, wonach der Verkehrssektor in Deutschland 2022 seine Klimaziele erneut verfehlt hat.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagt: „Die Situation ist dramatisch und wir müssen handeln. Daher erwarten wir, dass die Verkehrsminister der Länder sich in Aachen konkret für deutlich mehr Geld für die Fahrradförderung und zur längst überfälligen Reform des Straßenverkehrsrechts äußern. Denn gerade sie würde die Fahrradförderung in den Kommunen entbürokratisieren und entfesseln, so dass viele Menschen in der Stadt schneller vom Auto aufs Fahrrad umsteigen würden. Beides, Fahrradmilliarde und Rechtsfreform, wird von Bundesverkehrsminister Volker Wissing bislang ignoriert, obwohl es im Koalitionsvertrag vereinbart und schnelles Handeln geboten ist.“

Annette Quaedvlieg, Co-Vorsitzende des ADFC NRW, sagt: „Die Verkehrsminister der Länder müssen den Druck auf Wissing erhöhen, jetzt wo der Weltklimarat (IPCC) Alarm geschlagen hat und schnelle Maßnahmen für den Klimaschutz auf allen Ebenen fordert. Dass vor allem der Verkehrssektor in Deutschland mithelfen muss, hat das Umweltbundesamt ja gerade deutlich gemacht: 2022 hat der Bereich seine Klimaziele verfehlt: noch mehr Autos auf den Straßen, noch mehr klimschädliches CO2 wurde rausgepustet."

Anna Limbach, die sich im Kreisverband des ADFC Aachen und im Landesvorstand des ADFC NRW engagiert, sagt: „Mit zwei Demos werden wir gemeinsam mit anderen Umwelt- und Verkehrsverbänden, Studierenden den Verkehrspolitiker:innen ins Gewissen reden: Beendet die autozentrierte Politik, die laut Umweltbundesamt und Weltklimarat das Weltklima noch mehr aufheizt und ermöglicht durch ein modernes Straßenverkehrsrecht nachhaltige Fahrradförderung in den Kommunen!“

Die Verkehrsmniisterkonferenz tagt am 22. und 23. März in Aachen, erstmals unter dem Vorsitz des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Krischer (Grüne).

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 56.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

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Anna Limbach, Beisitzerin ADFC NRW

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Annete Quaedvlieg und Axel Fell, Doppelspitze ADFC NRW

Copyright: ADFC NRW / Dieter Debo

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https://herne.adfc.de/pressemitteilung/zur-konferenz-der-verkehrsministerinnen-am-22-23-maerz-2023-in-aachen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich eine Radkarte mit Tourentipps in Herne?

    Die Neue Radkarte der Stadt Herne lädt mit Tourentipps zum Radeln ein :

     

    • Rund ums Wasser - Kulturkanal, Emscher und Meer
    • Ab durch die Mitte - auf den Spuren des Bergbaus
    • Es grünt so grün - Wälder, Wiesen und Parks

     

    Weitere Informationen und GPX-Tracks finden Sie hier.

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